Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein

Neue Suche  |  Zurück zur alphabetischen Darstellung

Kreis Stormarn

Wappen Kreis Stormarn
Wappen

Wappengenehmigung/ -annahme: 27.03.1947

Flaggengenehmigung/ -annahme: 30.07.1981

Entwurfsautoren:Wappenfiguren:

Flagge Kreis Stormarn
Flagge

Wappenbeschreibung:
In Rot ein nach rechts schreitender silberner Schwan in Kampfstellung mit erhobenen Flügeln und einer goldenen Krone um den Hals.

Historische Begründung:
Der heutige, 1867 gebildete Kreis Stormarn umfaßt das Kerngebiet des bereits im Gudrunlied erwähnten altsächsischen Stormarn-Gaues. Neben der Grafschaft Holstein war die Grafschaft Stormarn die älteste Machtbasis der Grafen aus dem schauenburgischen Hause, die diesem territorialen Anspruch auch in ihrem Herrschertitel Ausdruck verliehen (comes Stormariae). Im Zuge der territorialen Neubildung durch das Groß-Hamburg-Gesetz 1937 und auch später noch mußte der Kreis größere Gebietsverluste zugunsten der Stadt Hamburg hinnehmen. Der Schwan als Wappenzeichen der Grafschaft Stormarn erscheint erstmals gegen Ende des 15. Jh. im Siegel des Thronfolgers und späteren Königs Johann von Dänemark. Vermutlich steht sein Eingang in das königliche Wappen im Zusammenhang mit der Erhebung der Grafschaft Holstein zum Herzogtum, das nunmehr auch Stormarn und Dithmarschen umfaßte. Ebenso wie die Könige aus dem Hause Oldenburg führten in der Folgezeit auch die mit ihnen verwandten Herzöge von Schleswig-Holstein-Gottorf und aus den Sonderburger Nebenlinien den Schwan als Zeichen ihrer Herrschaft über das Stormarner Territorium in ihrem Schild. Das Stormarner Wappen kann im indirekten Sinne als "redendes" Wappen interpretiert werden. Galt doch der Schwan seit dem Mittelalter als Sinnbild eines besonders kämpferischen und "stürmischen" Wesens. Dieses dem Schwan zugedachte Naturell hat man aufgrund des sprachlichen Gleichklangs mit Stormarn (mittelhochdeutsch "Stürmen") und seinen Bewohnern ("Sturmarii") in Verbindung gebracht und ihm durch eine entsprechende Darstellung des Vogels im Wappen des Landesteils Gestalt verliehen. Lange bevor es amtliches Kreiswappen wurde, war das Schwanenwappen inoffiziell als Wahrzeichen der historischen Landschaft Stormarn in Gebrauch. Außer vom Kreis Stormarn wird der Schwan deshalb vom Amt und den Gemeinden der Krempermarsch, gemindert vom Amt Nordstormarn und als Beizeichen von der Stadt Neumünster und den Gemeinden Siek und Todendorf geführt.

Flaggenbeschreibung:
Auf rotem Flaggentuch - beiderseits zur Stange gewendet - der weiße Stormarner Schwan mit gelber Halskrone.