Wappengenehmigung/ -annahme: 11.01.1946
Flaggengenehmigung/ -annahme: 12.05.1986
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Rot das silberne holsteinische Nesselblatt, belegt mit einer stilisierten grünen Tanne, die goldene Wurzeln hat.
Historische Begründung:
Der Kreis Pinneberg wurde 1867 als einer von zwanzig Landkreisen der gleichzeitig errichteten preußischen Provinz Schleswig-Holstein aus der Herrschaft Pinneberg, dem Kloster Uetersen, der Grafschaft Rantzau und den Gütern Seestermühe, Haselau und Haseldorf sowie dem Kanzleigut Flottbek gebildet.
Die Gebietsveränderungen der folgenden hundert Jahre bestanden vor allem in Abtretungen an Altona bzw. Hamburg und an die neugegründete Stadt Norderstedt bzw. den Kreis Segeberg, aber auch in der Eingemeindung der vorher zum Kreis Süderdithmarschen gehörenden Insel Helgoland.
1935 wurde dem Kreis Pinneberg ein von dem Flensburger Heraldiker Erwin Nöbbe entworfenes Wappen verliehen. Es enthielt das Nesselblatt als Hinweis auf die über Jahrhunderte andauernde Landesherrschaft der Grafen von Holstein aus schauenburgischem Hause und eine Grafenkrone, die veranschaulichen sollte, daß sich das Wappen nicht auf das ganze holsteinische Herrschaftsgebiet der Schauenburger, das spätere Herzogtum Holstein, sondern lediglich auf dasjenige der bis 1640 unabhängigen Pinneberger Grafschaft bezog.
Durch eine 1946 vorgenommene Änderung wur- de die Krone durch eine Tanne ersetzt, die auf den Kreis Pinneberg als das größte zusammenhängende Baumschulgebiet der Welt hinweisen soll.
Flaggenbeschreibung:
Die Kreisflagge zeigt inmitten eines weißen, oben mit einem blauen und unten mit einem roten Streifen begrenzten Tuches das leicht zur Stangenseite hin verschobene Kreiswappen.