Wappengenehmigung/ -annahme: 11.09.2011
Flaggengenehmigung/ -annahme: 11.09.2011
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Über goldenem, durch einen blauen Wellenbalken abgeteilten Schildfuß in Grün eine silberne Spitze, darin ein rotes Mühlrad mit schwarzer Radnabe. Oben rechts zwei goldene Ähren, oben links ein goldener Pferdekopf.
Historische Begründung:
Der Ortsname Rade leitet sich her von "rade = Rodung" (W. Laur, Historisches Ortsnamenlexikon von Schleswig Holstein, 1992).
Die silberne Spitze im Schildhaupt bezieht sich auf die Deutung des Ortsnamen und symbolisiert eine keilförmig in den Wald geschlagenen Siedlungsfläche.
Das rote Mühlenrad erinnert an die Rader Mühle, eine durch das dänische Königreich privilegierte Zwangsmühle. Das Rot des Mühlenrades auf weißem Grund entspricht den dänischen Landesfarben, die 14 Schaufeln beziehen sich auf die 14 Dörfer, die dieser Zwangsmühle unterlagen.
Der blaue, aus drei Wellen bestehende Wellenfaden weist sowohl auf den Mühlenbach als auch auf die drei ehemaligen Mühlenteiche hin, durch welche die Rader Mühle angetrieben wurden.
Der gelbe (goldene) Schildfuß bezieht sich auf die Lage der Gemeinde am Rande der Hohenwestedter Geest.
Das Pferd nimmt Bezug auf die Pferdezucht, die in Rade eine lange Tradition hat. Die Kornähren weisen auf die einstige Bedeutung der Landwirtschaft hin.
Flaggenbeschreibung:
Auf grün-weißem, unten mit einem schmalen blau-gelben gewellten Randstreifen abschließenden Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tinktur. Der mittlere weiße Streifen wird von der gleichfarbigen Spitze teilweise überdeckt.