Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein

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Gemeinde Quickborn (Dith), Kreis Dithmarschen

Wappen Gemeinde Quickborn (Dith), Kreis Dithmarschen
Wappen

Wappengenehmigung/ -annahme: 18.08.1993

Flaggengenehmigung/ -annahme: 18.08.1993

Entwurfsautoren:Wappenfiguren:

Flagge Gemeinde Quickborn (Dith), Kreis Dithmarschen
Flagge

Wappenbeschreibung:
In Grün über zwei fächerförmig gestellten, an den Stielen gekreuzten silbernen Eichenblättern ein goldener Brunnen, bestehend aus Steinbecken, Säule und zwei Röhren, aus denen goldenes Wasser in das Becken fließt. Zu beiden Seiten der Brunnensäule ein silbernes Eichenblatt.

Historische Begründung:
Der um eine natürliche Quelle gebaute Brunnen im Ortswappen von Quickborn ist eine bildliche Anspielung auf den Ortsnamen. Mit seiner Bedeutung "schnell sprudelnde Quelle" bezieht dieser sich auf eine natürliche Gegebenheit als Voraussetzung einer Ansiedlung. Die künstliche Einfassung kann als Symbol der Ortschaft selbst mit ihren die Naturkraft nutzenden Bewohnern verstanden werden. Unabhängig davon ordnet sich das Quickborner Wappen in die Reihe der "redenden" Wappen ein. Die Eichenblätter verweisen auf den Eichenwald, in dem die Dörfer der Umgebung durch Rodung entstanden sind. Quickborn verfügt auch heute noch über eine naturnahe Landschaft, in der die Eiche namhaft vertreten ist. Bis heute ist die Landwirtschaft der Haupterwerbszweig in dieser Gemeinde. Die Schildfarbe Grün versinnbildlicht die Natur und die überkommene bäuerliche Lebensweise.

Flaggenbeschreibung:
Im grünen Liek der von zwei Eichenblättern begleitete Brunnen des Gemeindewappens in flaggengerechter Tingierung. Das fliegende Ende ist in neun abwechselnd grüne und weiße waagerechte Streifen geteilt.